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Barrierefreiheit

Die umsetzenden Städte des re@di OpenDataPortals sind bemüht, das Online-Angebot opendata.readi.de im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://opendata.readi.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Dokumente und Datensätze: Da es sich um ein Open-Data-Portal handelt, werden viele Dateien (z. B. PDF, CSV, JSON) aus verschiedenen Quellen und Fachverfahren bereitgestellt. Diese sind teilweise älteren Datums (vor dem 30.11.2021) oder können aufgrund der technischen Struktur der Rohdaten noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.
  • Kartenanwendungen und Visualisierungen: Interaktive Karten und komplexe grafische Darstellungen von Daten sind technisch oft noch nicht vollständig barrierefrei umsetzbar.
  • Formulare: Suchmasken und Filterfunktionen sind teilweise noch nicht vollständig anpassbar für alle Hilfsmittel.
  • Externe Inhalte: Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von opendata.readi.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Portalseiten und der bereitgestellten Metadaten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2024 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23. Dezember 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Stadt Ettlingen
IUK-Abteilung
Kirchenplatz 1-3
76275 Ettlingen
Telefon: (07243) 101 192
E-Mail: iuk@ettlingen.de

Durchsetzungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.