Historische Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 BauGB vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen ermittelt werden. Sie beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand - bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen. Weiteres zur Erläuterung sowie Hinweise zum Bodenrichtwert können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt werden.

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Autor Gutachterausschuss
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Verantwortlicher IuK-Abteilung
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