Haushaltspläne Stadt Ettlingen

Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung in jeder Gemeinde ist der Haushaltsplan, welcher die für das Haushaltsjahr zu erzielenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält und vom Gemeinderat verabschiedet wird. Ab dem Jahr 2016 wird der Haushalt auf der Grundlage des doppischen Haushaltsrechts aufgestellt. Mit dem bisherigen kameralen (grundsätzlich zahlungsorientierten) Rechnungswesen können nicht alle erforderlichen Informationen geliefert werden, die für eine effiziente und ziel- bzw. outputorientierte Verwaltungssteuerung notwendig sind. Zentraler Reformansatz des neuen Haushaltsrechts ist es, das bisher rein zahlungsorientierte Rechnungswesen durch eine ressourcenorientierte Buchhaltung und Darstellung zu ersetzen. Die Kommunale Doppik ist dabei nicht 1 : 1 vergleichbar mit der doppischen Buchführung nach dem Handelsrecht, sie ist jedoch an das kaufmännisch orientierte Buchungssystem angelehnt.

Durch die Vorgabe von Zielen und Kennzahlen für die kommunalen Dienstleistungen seitens des Gemeinderates soll eine Steuerung der Haushaltswirtschaft durch die Verwaltung erfolgen. Die Verwaltungsleistungen werden künftig in Form von Produkten nach dem kommunalen Produktplan Baden-Württemberg abgebildet.

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Autor Stadt Ettlingen
E-Mail des Autors stadtkaemmerei@ettlingen.de
Verantwortlicher IuK-Abteilung
E-Mail des Verantwortlichen iuk@ettlingen.de
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